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Fehlermeldung

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Heilmittelverordnung

Als „ärztlich verordnetes Heilmittel“,  wird die Ergotherapeutische Behandlung von allen Krankenkassen anerkannt und erstattet. Kunst- und Gestaltungstherapie, Neurofeedbacktraining ist ein ergotherapeutisch-, psychisch-funktionelles Verfahren, das bei entsprechender Indikation verschrieben und empfohlen  wird.

Begleitend neben einer ärztlich/psychologischen Psychotherapie, als Schnittstelle zwischen stationärer oder teilstationärer Behandlung und Alltag, gilt die Ergo-, Kunst- und Gestaltungstherapie als Anschluss- oder begleitende Therapie.
Die Behandlungen werden von den gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen erstattet.

Als Kassenpatient benötigen Sie dafür:
- von Ihrem Arzt eine Ergotherapeutische Heilmittelverordnungen  Nr. 18, "psychisch-, funktionelle Behandlungen".

Als Privatpatient:
- eine Privatrezept für "psychisch-funktionelle Ergotherapeutische Behandlungen".